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art:phalanx Kommunikationsagentur GmbH
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Info
Offenlegung,
Blattlinie,
politische Richtung sowie Erklärung
gemäß § 25 Abs. 4 MedienG: Öffentlichkeitsbezogene Erfüllung des
Gesetzesauftrags des Ziviltechnikerkammergesetzes (BGBl. vom 4.
März 1994, 51. Stück, Nr. 157) zur Wahrnehmung der beruflichen,
sozialen und wirtschaftlichen Interessen der staatlich befugten
und beeideten Ziviltechniker (Architekten und
Ingenieurkonsulenten); gesetzmäßige Kundmachung (die als
"Amtliche Nachrichten" gekennzeichneten Kundmachungen im Sinne
des Ziviltechnikerkammergesetzes sind solche der Bundeskammer
der Architekten und Ingenieurkonsulenten sowie der Kammern der
Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich
und Burgenland, für Steiermark und Kärnten, für Oberösterreich
und Salzburg und für Tirol und Vorarlberg). Die Bedeutung der
Architekten und Ingenieurkonsulenten für die Gesellschaft und
ihre Interessen sind ein wesentliches Ziel der
Berichterstattung. Die Redaktion ist in ihrer Tätigkeit dem
Ehrenkodex der österreichischen Presse unterworfen, der in
seiner jeweils gültigen Fassung durch den österreichischen
Presserat festgeschrieben wird. Die Redaktion ist in ihrer
Themenauswahl und Berichterstattung sowie bei der Auswahl ihrer
Autoren und der redaktionellen Inhalte weisungsfrei und
unabhängig von Funktionären der Kammer und ihrer Gremien. Die
Redaktion hat keinerlei inhaltliche Auflagen durch den
Eigentümer, ist aber ausdrücklich an die Berücksichtigung der
Beschlüsse der Bundeskammer in standespolitischen Fragen
gebunden. Interne Meinungsverschiedenheiten und divergierende
Beschlüsse innerhalb der Kammer und ihrer Organe sind nicht
zwangsläufig Gegenstand der Berichterstattung. Die engagierte
Teilnahme an gesamt gesellschaftlichen Prozessen und
Diskussionen soll im Interesse der Architekten und
Ingenieurkonsulenten wahrgenommen werden, was das Feld der
Berichterstattung ausdrücklich nicht nur auf Fragen der
Architektur und Technik beschränkt. Aber auch hier sind
Beschlüsse in standespolitischen Fragen zu berücksichtigen. Die
Redaktion ist in kommerziellen und administrativen Belangender
Geschäftsführung unterstellt, wobei die Trennung kommerzieller
und redaktioneller Belange gewahrt bleiben muss.
Blattlinie
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