Inhalt der aktuellen Ausgabe Konstruktiv - Mediadaten Konstruktiv - Reisen Verlagsprodukte [Broschüre]
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Offenlegung, Blattlinie, politische Richtung sowie Erklärung gemäß § 25 Abs. 4 MedienG: Öffentlichkeitsbezogene Erfüllung des Gesetzesauftrags des Ziviltechnikerkammergesetzes (BGBl. vom 4. März 1994, 51. Stück, Nr. 157) zur Wahrnehmung der beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen der staatlich befugten und beeideten Ziviltechniker (Architekten und Ingenieurkonsulenten); gesetzmäßige Kundmachung (die als "Amtliche Nachrichten" gekennzeichneten Kundmachungen im Sinne des Ziviltechnikerkammergesetzes sind solche der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten sowie der Kammern der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland, für Steiermark und Kärnten, für Oberösterreich und Salzburg und für Tirol und Vorarlberg). Die Bedeutung der Architekten und Ingenieurkonsulenten für die Gesellschaft und ihre Interessen sind ein wesentliches Ziel der Berichterstattung. Die Redaktion ist in ihrer Tätigkeit dem Ehrenkodex der österreichischen Presse unterworfen, der in seiner jeweils gültigen Fassung durch den österreichischen Presserat festgeschrieben wird. Die Redaktion ist in ihrer Themenauswahl und Berichterstattung sowie bei der Auswahl ihrer Autoren und der redaktionellen Inhalte weisungsfrei und unabhängig von Funktionären der Kammer und ihrer Gremien. Die Redaktion hat keinerlei inhaltliche Auflagen durch den Eigentümer, ist aber ausdrücklich an die Berücksichtigung der Beschlüsse der Bundeskammer in standespolitischen Fragen gebunden. Interne Meinungsverschiedenheiten und divergierende Beschlüsse innerhalb der Kammer und ihrer Organe sind nicht zwangsläufig Gegenstand der Berichterstattung. Die engagierte Teilnahme an gesamt gesellschaftlichen Prozessen und Diskussionen soll im Interesse der Architekten und Ingenieurkonsulenten wahrgenommen werden, was das Feld der Berichterstattung ausdrücklich nicht nur auf Fragen der Architektur und Technik beschränkt. Aber auch hier sind Beschlüsse in standespolitischen Fragen zu berücksichtigen. Die Redaktion ist in kommerziellen und administrativen Belangender Geschäftsführung unterstellt, wobei die Trennung kommerzieller und redaktioneller Belange gewahrt bleiben muss.

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